Wir haben für Sie hier unter anderem das Dick- & Dünnbettverfahren

zur Verlegung des Solnhofener Natursteins zur Verfügung gestellt.

Dickbettverfahren

Dünnbettverfahren

Materialsammlung:

 

-  Solnhofener Naturstein Platten und Fliesen gleichmäßig dick.

Sichtflächen bruchrau, angeschliffen, gebürstet, feingeschliffen oder matt poliert;

Rückseite jeweils gesägt oder gefräst.

 

-  Hydraulisch erhärtende Dünnbettmörtel (auch kunststoffmodifiziert) nach DIN 18156, Teil 2

und Reaktionsharzklebestoffe. Zur Vermeidung von Verfärbungen ist die Eignung

durch den Hersteller nachzuweisen.

 

-  Werkfugenmörtel, deren Eignung durch den Hersteller ausgewiesen ist; Feinsand abgesiebt;

Portlandpuzzolanzement CEM II/B-P nach DIN 1164, Teil 1.

 

-  Fugendichtstoffe und Primer für Bewegungsfugen, deren Eignung durch den Hersteller nachgewiesen ist.

 

 

Tragender Untergrund:

 

-  Der Untergrund muss standsicher, tragfähig, ausreichend trocken, frei von durchgehenden Rissen,

Verunreinigungen und losen Bestandteilen sein. Die Ebenheit muss der DIN 18202 entsprechen.

Bei höheren Anforderungen an die Ebenheit des fertigen Belags muss die Unterkonstruktion

die entsprechenden Ebenheitsvoraussetzungen besitzen.

 

-  Bei Räumen, die einer Feuchtigkeitsbeanspruchung unterliegen und bei Bauteilen,

bei denen mit aufsteigender oder eindringender Feuchtigkeit zu rechnen ist, sind Abdichtungen

gegen Bodenfeuchtigkeit bzw. nichtdrückendes Wasser anzuordnen.

 

-  Wärme- und Schallschutzmaßnahmen erfordern den Einbau von Wärme- und Trittschalldämmstoffen.

 

-  Für die Ausführung von Fußbodenkonstruktionen auf Dämmschichten gilt DIN 18560.

Lastverteilungsschichten/Estriche müssen zur Aufnahme von Natursteinbelägen mit

lotrechten Nutzlasten bis 2 kN/m2 mindestens 45 mm dick und können bewehrt sein.

Bei Belägen mit Nutzlasten > 2 kN/m2 sind tragfähiger dimensionierte Lastverteilungsschichten erforderlich.

 

Bei Heizestrichen der Bauart „A“ ist die Estrichdicke zusätzlich um den Außendurchmesser des Heizrohrs zu erhöhen.

 

Bei Estrichen mit geringerer Dicke muss eine Prüfung auf Tragfähigkeit und Durchbiegung durchgeführt werden.

Bei der Prüfung der DIN 18560-2 darf der Probekörper unter einer Prüflast von 400 N nicht brechen

und die Durchbiegung darf höchstens 0,15 mm betragen.

 

Estriche müssen vor der Verlegung mit Naturwerkstein ihre Belegreife

(Nennfestigkeit, Ebenheit, Endschwindung) erreicht haben. Die Erreichung der Belegreife ist abhängig von der

Estrichdicke und den klimatischen Verhältnissen auf der Baustelle.

Sie gilt als erreicht, wenn der Estrich eine Restfeuchte von

2,0 CM-% bei unbeheizten Zementestrichen

1,8 CM-% bei beheizten Zementestrichen

0,5 CM-% bei unbeheizten Calciumsulfatestrichen 0,3 CM-% bei beheizten Calciumsulfatestrichen

aufweist. Die Messungen sind mit dem CM-Messgerät durchzuführen, wobei das Messgut über den

ganzen Querschnitt des Estrichs zu entnehmen ist.

Heizestriche sind vor der Verlegung der Platten nach Vorschrift stufenweise aufzuheizen und abzukühlen.

Über das Aufheizen ist ein Protokoll vorzulegen.

Putze sollen lufttrocken sein (siehe DIN 18157, Teil 1).

 

-  Calciumsulfatestriche müssen vor dem Verlegen mit einer Schleifmaschine und Korn

16 abgeschliffen und anschließend mit einem Industriestaubsauger gründlich gereinigt werden.

Die abgeschliffene Oberfläche muss dauerhaft gegen die Mörtelfeuchte gesperrt werden.

Calciumsulfatgebundene Estriche dürfen keiner Feuchtigkeitsbeanspruchung ausgesetzt werden.

 

-  Gussasphaltestriche müssen nach dem Abfegen eine fest haftende Absandung aufweisen. Ist

kein Nachweis über die Härte des Gussasphalts möglich, muss eine Härteklassenprüfung in einem

geeigneten Prüfinstitut veranlasst werden (keine Nebenleistung nach VOB).

 

Zum Ebenheits- und Höhenausgleich müssen ,,gussasphaltgeeignete Spachtelmassen“ verwendet werden. Calciumsulfatgebundene Spachtelmassen sind vor dem Verlegen der Belagsplatten auf ihre Restfeuchte zu

prüfen (≤ 0,5 CM-%) und mit einer Grundierung gemäß Herstellerangabe vorzustreichen.

Bei Ausgleichshöhen über 15 mm muss eine weitere Gussasphaltschicht im Verbund aufgesattelt werden.

 

-  Randstreifen dürfen zur Vermeidung von Schallbrücken und kraftschlüssiger Verbindung

erst nach der Verfugung abgeschnitten werden.

 

 

Bedingungen für die Verlegung:

 

-  Der Solnhofener Naturstein sollte nur verlegt werden, wenn die Temperaturen des Untergrundes

und des Raumes nicht unter +5 °C liegen.

 

-  Schädliche Einwirkungen wie zum Beispiel durch Schlagregen und Sonneneinstrahlung

sollte man vermeiden oder vorbeugen.

 

 

Die Verlegung:

 

-  Die Rückseiten der Platten und Fliesen müssen sauber und haftfähig sein.

 

-  Die Rückseite der Belagsplatten sollte mit einer Kontaktschicht des verwendeten

Dünnbettmörtels/Klebstoffes glatt abgezogen werden.

 

-Hydraulisch erhärtende Dünnbettmörtel sind nach DIN 18157, Teil 1,

Reaktionsharzklebstoffe nach Herstellerangabe zu verarbeiten.

 

 

 

-  Die Fliesen und Platten sind in den frisch aufgetragenen Dünnbettmörtel/Klebstoff einzulegen

und einzuschieben. Die Zahnhöhe der Kammspachtel richtet sich nach der Dicke des Mörtelauftrags

und der Herstellerangabe des Dünnbettmörtels. Die vom Hersteller vorgeschriebenen

Reife-, Topf- und Einlegezeiten sind zu beachten.

 

 

 

Fugen:

 

-  Fugen im Innenbereich, die mit mineralischem Fugenmörtel geschlossen werden,

sind in der Regel ca. 3 mm breit anzulegen. Bei größeren Kantenlängen können breitere

Fugen erforderlich werden. Zulässige Toleranzen der Platten sind in den Fugen auszugleichen.

 

-  Die Fugen sollen zum Zwecke des Austrocknens der Beläge/Bekleidungen möglichst lange offen bleiben,

in der Regel in Abhängigkeit von den klimatischen Verhältnissen auf der Baustelle mehr als eine Woche.

Dies gilt insbesondere für Beläge auf Trennschichten.

Für schnell erhärtende Verlegemörtel gelten die Angaben der Hersteller.

Vor dem Verfugen sind die Beläge/Bekleidungen gering anzufeuchten.

Bei Verwendung von Werkfugenmörteln sind die Angaben der Hersteller zu beachten.

 

Bei Belägen/Bekleidungen mit bruchrauer, angeschliffener oder gebürsteter Oberfläche sind zur Vermeidung

von Fugenmörtelrückständen große Flächen in kleineren Abschnitten zu verfugen

und sofort nach dem Verfugen gründlich zu säubern. Während der Trocknungszeit darf der

Belag nicht begangen und nicht belastet werden, um Schäden und Verunreinigungen der offenen

Fugen und eine Verminderung des Haftverbunds der Bodenplatten zum Verlegemörtel zu vermeiden.

 

-  Fugenmörtel aus Portlandpuzzolanzement und gewaschenem Sand (Feinsand, abgesiebt)

etwa 1:2 bis 1:3 in Raumteilen oder geeigneter Werkfugenmörtel werden in der Regel eingeschlämmt.

Das Größtkorn des Fugenmörtels ist der Fugenbreite anzupassen.

Zur Vermeidung von Verfärbungen wird Portlandpuzzolanzement mit ≥ 40 % Trassanteil empfohlen.

 

 

Bewegungsfugen:

 

-  Die Anordnung der Bewegungsfugen hat durch die Bauplanung zu erfolgen.

 

-  Bei Bodenbelägen müssen Bewegungsfugen entsprechend der Raumgeometrie,

den zu erwartenden Bewegungen und in angemessenen Abständen angelegt werden. Im Regelfall sind

 

-  Bauwerkstrennfugen und Bewegungsfugen

im Estrich müssen an gleicher Stelle und in ausreichender Breite im Belag und in der Bekleidung

übernommen und in geeigneter Weise, z. B. mit Fugendichtstoffen oder Fugenprofilen, geschlossen werden.

 

-  Fugendichtstoffe sind nach Herstellerangaben zu verarbeiten.

Vor dem Einbringen der Fugendichtstoffe sind die Fugen zu säubern, ggf. sind die Plattenkanten mit

einem geeigneten Primer nach Vorschrift des Herstellers vorzustreichen.

 

 

Schutzmaßnahmen & Benutzung:

 

-  Die Beläge sollen nicht vor ausreichender Erhärtung des Verlege- und des Fugenmörtels – in der Regel nicht vor

Ablauf von einer Woche nach dem Verfugen – in Benutzung genommen werden.

Höhere Punktbelastungen sind nicht vor Ablauf von 28 Tagen möglich.

 

Die Trocknungszeit ist abhängig von den auf der Baustelle herrschenden klimatischen Verhältnissen – sie kann

wesentlich länger als 28 Tage betragen. Sie ist zum Aufbau des Haftverbunds zwischen Belagsplatte

und Verlegemörtel erforderlich. Für schnell erhärtende Mörtel gelten die Angaben der Hersteller.

 

-  Das Einschleppen von Taumitteln und stark kratzenden Verschmutzungen soll durch die Anordnung

geeigneter ausreichend großer Fußmatten, Reinigungsroste oder ähnlichem verhindert werden.

Materialsammlung:

 

-  Ausgesuchter Solnhofener Naturstein,

in Stärke-Sortierung oder als Naturstein-Fliese gleichmäßig dick;

Oberfläche: Bruchrau, angeschliffen, gebürstet, feingeschliffen oder matt poliert.

Die Dicke der Platten richtet sich nach der Beanspruchung, dem Plattenformat,

der Verlegetechnik und dem Untergrund.

 

-  Portlandpuzzolanzement CEM II/B-P nach

DIN 1164, Teil 1 oder besondere Spezialzemente mit einem Trassanteil ≥ 40 %.

Für Platten mit den verfärbungsgefährdeten Oberflächen feingeschliffen oder matt

poliert werden ebenfalls speziell angefertigte Portlandpuzzolanzemente und Schnellzemente empfohlen,

deren Eignung durch den Hersteller nachgewiesen ist.

 

-  Gewaschener Sand als Zuschlag nach DIN 4226-1 mit einer Körnung von 0-4 oder 0-8 für Normalmörtel

bzw. von 2-8 oder 4-8 für Monokornmörtel; Feinsand, abgesiebt.

 

-  Werktrockenmörtel (Eignung muss durch den Hersteller ausgewiesen sein)

 

-  Werkfugenmörtel (Eignung muss durch den Hersteller ausgewiesen sein)

 

-  Fugendichtstoffe und Primer für Bewegungsfugen (Eignung muss durch den Hersteller ausgewiesen sein)

 

-  Wärmedämmstoffe nach DIN 18164, Teil 1, 18165, Teil 1, 18161 und 18174.

 

-  Trittschalldämmstoffe nach DIN 18164, Teil 2 und 18165, Teil 2.

 

-  Baustahlgitter, 50 x 50 mm Maschen, Stab-Durchmesser 2 mm.

 

-  Kontaktschlämme; Voranstrich/Grundierung und gegebenenfalls Reinigungsmittel

 

 

Ansetzflächen, Versetzflächen und Verlegeflächen:

 

-  Die Untergründe müssen standsicher, tragfähig, ausreichend trocken, frei von durchgehenden Rissen,

Verunreinigungen und losen Bestandteilen sein. Die Ebenheit muss der DIN 18202 entsprechen.

 

-  Bei Räumen, die einer Feuchtigkeitsbeanspruchung unterliegen und bei Bauteilen, bei denen mit eindringender Feuchtigkeit

zu rechnen ist, sind Abdichtungen gegen Bodenfeuchtigkeit / Wandfeuchtigkeit anzuordnen.

 

-  Wärme- und Schallschutzmaßnahmen erfordern den Einbau von Wärme- und Trittschalldämmstoffen.

 

-  Für die Ausführung von Fußbodenkonstruktionen auf Dämmschichten gilt DIN 18560.

Lastverteilungsschichten/Estriche müssen zur Aufnahme von Natursteinbelägen mit lotrechten Nutzlasten

bis 2 kN/m2 mindestens 45 mm dick und können bewehrt sein.

Bei Belägen mit Nutzlasten > 2 kN/m2 sind tragfähiger dimensionierte Lastverteilungsschichten erforderlich.

Bei Heizestrichen der Bauart A ist die Estrichdicke zusätzlich um den Außendurchmesser des Heizrohrs zu erhöhen.

Bei Estrichen mit geringerer Dicke muß eine Prüfung auf Tragfähigkeit und Durchbiegung durchgeführt werden.

Bei der Prüfung nach Ziff. 6.2 der DIN 18560-2 darf der Probekörper unter einer Prüflast von 400 N nicht brechen

und die Durchbiegung darf höchstens 0,15 mm betragen.

 

-  Estriche müssen vor der Verlegung mit Naturwerkstein ihre Belegreife

(Nennfestigkeit, Ebenheit, Endschwindung) erreicht haben.

Die Erreichung der Belegreife ist abhängig von der Estrichdicke und den klimatischen Verhältnissen auf der Baustelle.

Sie gilt als erreicht, wenn der Estrich eine Restfeuchte von

2,0 CM-% bei unbeheizten Zementestrichen

1,8 CM-% bei beheizten Zementestrichen

0,5 CM-% bei unbeheizten Calciumsulfatestrichen 0,3 CM-% bei beheizten Calciumsulfatestrichen aufweist.

 

Die Messungen sind mit dem CM-Meßgerät durchzuführen, wobei das Meßgut über den ganzen Querschnitt

des Estrichs zu entnehmen ist.

Heizestriche sind vor der Verlegung der Platten nach Vorschrift stufenweise aufzuheizen und abzukühlen.

Über das Aufheizen ist ein Protokoll vorzulegen.

 

Geputzte Flächen (Putz) sollen lufttrocken sein (siehe DIN 18157, Teil 1).

 

 

Bedingungen für die Verlegung:

 

-  Der Solnhofener Naturstein sollte nur verlegt werden, wenn die Temperaturen des Untergrundes

und des Raumes nicht unter +5 °C liegen.

 

-  Schädliche Einwirkungen wie zum Beispiel durch Schlagregen und Sonneneinstrahlung

sollte man vermeiden oder vorbeugen.

 

 

Die Verlegung:

 

-  Die Rückseiten der Platten und Fliesen müssen sauber und haftfähig sein.

 

-  Bodenbeläge (innen)

 

-  Verlegung im Verbund auf Rohbeton und Zementestrich:

Der Verlegeuntergrund muß ausreichend trocken, tragfähig und trennmittelfrei sein.

Bei Bodenbelägen im Dickbett auf tragendem Untergrund ist der Mörtel in der Regel

im Mischungsverhältnis Portlandpuzzolanzement zu Zuschlag 1:4 herzustellen.

Es können auch Werktrockenmörtel verwendet werden.

 

Der Mörtel ist in plastischer Konsistenz 1 bis 2 cm dick anzulegen, die Platten sind frisch in frisch einzubringen.

 

Die einzelnen Platten sollen zur Vermeidung von Schwindverformungen mit Kellenschlag versehen werden.

Die Platten sind möglichst vollflächig ohne Hohlräume zu verlegen.

Zur Sicherstellung eines ausreichenden Haftverbunds zwischen Belagsplatten und Mörtel einerseits und Mörtel

und Verlegeuntergrund andererseits sollten Haft-/Kontaktschlämmen bzw. Voranstriche/Grundierungen verwendet werden.

 

-  Ein erforderlicher Höhenausgleich ist in einer gesonderten Schicht mit gleicher Mörtelqualität,

jedoch in steiferer Konsistenz auszuführen.

 

-  Statt eines Höhenausgleichs in einer gesonderten Schicht kann bei höheren Konstruktionsdicken ein

Monokornmörtel in der erforderlichen Höhe – jedoch mindestens 5 cm dick – eingebracht werden.

Der Monokornmörtel wird z.B. aus Zuschlag mit Körnung 2-8 mm (bei Mörteldicken > 8 cm Körnung 4-8 mm)

im Mischungsverhältnis Portlandpuzzolanzement CEM Il/B-P zu Sand 1: 5 Gewichtsteilen hergestellt.

 

-  Verlegung auf Dämm- und Trennschichten: Auf Dämm- und Trennschichten ist vor dem

Verlegen von Bodenbelägen als lastverteilende Schicht ein schwimmender

Estrich (mit/ohne Bewehrung) nach DIN 18560- 2 mindestens 45 mm dick einzubringen.

 

-  Verlegung auf Calciumsulfatestrich:

Untergründe aus Calciumsulfatestrichen sind für eine direkte Dickbettverlegung nicht geeignet,

weil die Feuchte aus dem Verlegemörtel die Gipskristallisation der CA-Oberfläche negativ beeinflusst.

Statt dessen wird die Verwendung geeigneter Dünn- oder Mittelbettmörtel empfohlen.

 

-  Verlegung auf Gussasphaltestrich:

Untergründe aus Gussasphaltestrichen sind für eine Dickbettverlegung nicht geeignet. Aufgrund der

thermoplastischen Eigenschaften ist die Standfestigkeit des Asphaltestriches nicht ausreichend.

 

-  Treppenstufen und Fensterbänke:

Mörtelbett und Höhenausgleich aus Normal- oder Monokornmörtel.

 

-  Wandbekleidungen (innen): Angemörtelte und angemauerte

Innenwandbekleidungen werden sinngemäß nach DIN 18 515 hergestellt.

Die Anforderungen dieser Verlegeanleitung sind sinngemäß zu beachten.

 

-  Verblendmauerwerk – mit oder ohne Hinter- füllung – wird nach DIN 1053 hergestellt

 

 

Mörtelfugen:

 

-  Fugen im Innenbereich, die mit mineralischem Fugenmörtel geschlossen werden,

sind in der Regel ca. 3 mm breit anzulegen. Bei größeren Kantenlängen können breitere Fugen erforderlich werden.

Zulässige Toleranzen der Platten sind in den Fugen auszugleichen.

 

-  Die Fugen sollen zum Zwecke des Austrocknens der Beläge/Bekleidungen möglichst lange offen bleiben,

in der Regel in Abhängigkeit von den klimatischen Verhältnissen auf der Baustelle mehr als eine Woche.

Dies gilt insbesondere für Beläge auf Trennschichten. Für schnell erhärtende Verlegemörtel

gelten die Angaben der Hersteller. Vor dem Verfugen sind die Beläge/Bekleidungen gering anzufeuchten.

Bei Verwendung von Werkfugenmörteln sind die Angaben der Hersteller zu beachten.

 

Bei Belägen/Bekleidungen mit bruchrauer, angeschliffener oder gebürsteter Oberfläche sind zur Vermeidung

von Fugenmörtelrückständen große Flächen in kleineren Abschnitten zu verfugen und sofort nach dem Verfugen

gründlich zu säubern. Während der Trocknungszeit darf der Belag nicht begangen und nicht belastet werden,

um Schäden und Verunreinigungen der offenen Fugen und eine Verminderung des Haftverbunds der

Bodenplatten zum Verlegemörtel zu vermeiden.

 

-  Fugenmörtel aus Portlandpuzzolanzement und gewaschenem Sand (Feinsand, abgesiebt),

etwa 1:2 bis 1:3 in Raumteilen, oder geeigneter Werkfugenmörtel werden in der Regel eingeschlämmt.

Das Größtkorn des Fugenmörtels ist der Fugenbreite anzupassen.

 

 

Bewegungsfugen:

 

-  Die Anordnung der Bewegungsfugen hat durch die Bauplanung zu erfolgen.

 

-  Bei Bodenbelägen müssen Bewegungsfugen entsprechend der Raumgeometrie,

den zu erwartenden Bewegungen und in angemessenen Abständen angelegt werden.

Im Regelfall sind bei Estrichen über Dämmungen und Trennlagen Felder mit max. 40 m2 anzulegen, wobei

die Kantenlänge der Estrichfelder höchstens 8 m und das Seitenverhältnis der Kanten kleinerals 2:1 sein sollten.

Des Weiteren sind bei Wandanschlüssen, Türdurchgängen und Breitensprüngen sowie bei Wandbelägen

beim Wechsel der Untergrundbaustoffe Bewegungsfugen anzulegen.

 

-  Bauwerkstrennfugen und Bewegungsfugen

im Estrich müssen an gleicher Stelle und in ausreichender Breite im Belag und in der Bekleidung übernommen

und in geeigneter Weise, z. B. mit Fugendichtstoffen oder Fugenprofilen, geschlossen werden.

 

-  Fugendichtstoffe sind nach Herstellerangaben zu verarbeiten. Vor dem Einbringen der Fugendichtstoffe sind die

Fugen zu säubern; ggf. sind die Plattenkanten mit einem geeigneten Primer nach Herstellervorschrift vorzustreichen.

 

 

Schutzmaßnahmen & Benutzung:

 

-  Die Beläge sollen nicht vor ausreichender Erhärtung des Verlege- und des Fugenmörtels – in der Regel nicht

vor Ablauf von einer Woche nach dem Verfugen – in Benutzung genommen werden.

Höhere Punktbelastungen sind nicht vor Ablauf von 28 Tagen möglich.

Die Trocknungszeit ist abhängig von den auf der Baustelle herrschenden klimatischen Verhältnissen – sie kann

wesentlich länger als 28 Tage betragen. Sie ist zum Aufbau des Haftverbunds

zwischen Belagsplatte und Verlegemörtel erforderlich.

Für schnell erhärtende Mörtel gelten die Angaben der Hersteller.

 

-  Das Einschleppen von Taumitteln und stark kratzenden Verschmutzungen soll durch die Anordnung geeigneter

ausreichend großer Fußmatten, Reinigungsroste oder ähnlichem verhindert werden.

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